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Hinweise zum Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist für den Kauf eines Autos wichtig und Du solltest einen solchen auf jeden Fall schriftlich abschließen. Er regelt verbindlich alle wichtigen Punkte des Verkaufs und ist ein schriftlicher Beweis, dass das Eigentum von dem Verkäufer auf Dich übergegangen ist.

Besonders praktisch sind Mustervordrucke, die Du von Versicherungen oder dem ADAC anfordern kannst. Du kannst Dir aber auch hier einen Mustervertrag herunterladen.

Im Vertrag sollte folgende Inhalte eingetragen werden:

  • Name, Anschrift, eine Telefonnummer
  • Personalausweisnummern von Käufer und Verkäufer
  • alle wichtigen Angaben zum Kfz enthalten
  • Vermerken von eventuellen Unfallschäden
  • Veränderungen am KfZ
  • alle mündlichen Vereinbarungen
  • Uhrzeit des Kaufes, damit nach einem eventuelle Unfall festgestellt werden kann, wem das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt rechtlich gehörte

Wenn Du etwas nicht verstehst und das „Kleingedruckte“ missverständlich ist, dann frag nach. Fragen kostet nix! Bleibt dennoch Ungewissheit, dann ist es keine Schande auch beim Rechtanwalt fachkundigen Rat zu holen.

Lass Dir vom Verkäufer auf jeden Fall quittieren, dass er den Kaufpreis erhalten hat. Erst danach solltest unterschreiben, dass Du Schlüssel (Anzahl und Art), die Fahrzeugpapiere (Art der Papiere) und sonstige Dokumente erhalten hast. Hier eine kurze Liste, was Du Dir alles aushändigen lassen solltest:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein, ggf. Betriebserlaubnis
  • Schlüssel oder Codekarten
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Bericht der letzten Abgasuntersuchung
  • Serviceheft
  • Rechnungen
  • Quittungen
  • Garantiebelege
  • Bedienungsanleitungen
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Zubehör
  • Bauartgenehmigungen/ Teilegutachten für Zubehör
  • Geheimnummer (z.B. Radiocode)

Hast Du einmal den Kaufvertrag unterschrieben, ist es nicht mehr so leicht möglich, davon wieder zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das geht dann nur noch, wenn der PKW nicht den im Kaufvertrag definierten Eigenschaften entspricht oder wenn eine arglistige Täuschung vorliegt.

Hinweis: Bei einem privaten Autoverkauf giltst Du als Autohändler und wirst rechtlich einem Händler gleichgestellt, wenn Du selbstständig tätig bist. Du darfst dann die Gewährleistung vertraglich nicht ausschließen und haftest für maximal ein Jahr für Mängel beim Verkauf Deines Firmenfahrzeugs. Geh deshalb vorher zu einem Gutachter und lass Dir ein Gutachten erstellen.

Dieses Dokument als PDF: Autokauf_Hinweise_zum_Kaufvertrag.pdf