MOTOR-TALK Marktplatz: Checklisten

Der Vertragsabschluss

Ein ordentlicher Vertragsabschluss ist das A und O! Auch hier kann man Fehler umgehen, wenn man weiß, worauf man achten sollte: Schließe immer einen schriftlichen Kaufvertrag ab, auch wenn ein mündlicher Vertrag gültig ist. Das Formular dazu findest Du hier. Du solltest als Privatverkäufer immer darauf achten, dass Du unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufst. Die folgenden Unterlagen solltest Du immer erst nach der Bezahlung des kompletten Kaufpreises an den Käufer aushändigen, vor allem den Fahrzeugbrief:

 

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein, gegebenenfalls Betriebserlaubnis
  • Schlüssel oder Codekarten
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Bericht der letzten Abgasuntersuchung
  • Serviceheft
  • Alte Rechnungen (falls noch vorhanden)
  • Alte Quittungen (falls noch vorhanden)
  • Garantiebelege (falls noch vorhanden)
  • Bedienungsanleitung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Zubehör und Anbauteile
  • Bauartgenehmigungen, Teilegutachten für Zubehör und Anbauteile
  • Geheimnummer (z.B. Radiocode)

 

Beim Autokauf kann nur der Käufer oder die Versicherung den Versicherungsvertrag kündigen. Ähnlich ist es bei der Kfz-Steuer. Solange zahlst Du die Steuern und die Versicherung. Deswegen ist es wichtig, dass Du Deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informierst. Erst mit Eingang der Mitteilung endet Deine Pflicht und geht auf den Käufer über. Hier findest Du das Musterformular für die Zulassungsstelle und das Musterformular für Deine Versicherung.

 

Mit dem Passus „unfallfrei“ im Kaufvertrag solltest Du vorsichtig sein. Schreib so etwas nur dann in den Vertrag, wenn Du der Erstbesitzer bist und Du Dir wirklich sicher sein kannst. Du übernimmst nämlich die Verantwortung auch für Unfälle vom Vorbesitzer, auch wenn Du davon nichts wusstest. Sollte das Fahrzeug also ein Unfallfahrzeug sein, dann könnte es als „arglistige Täuschung“ ausgelegt werden und der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis nachträglich zu mindern.

 

Prüfe immer auch immer, ob der Käufer auch wirklich volljährig ist, ansonsten kann es Dir passieren, dass Du der geschlossene Vertrag nicht gültig ist, da alle Personen unter 18 Jahre nicht voll geschäftsfähig sind.

 

Du brauchst natürlich immer 2 Anfertigungen des Kaufvertrages: einen für Dich und einen für den Käufer.

 

Dieses Dokument als PDF: Autoverkauf_Vertragsabschluss.pdf